Weil Religion Privatsache ist – religiöse Symbole aus staatlichen Institutionen verbannen

Mit großer Besorgnis müssen die Jungen Liberalen feststellen, dass Religion immer häufiger in den Mittelpunkt politischer Debatten einbezogen wird. Die neuerliche Verordnung des Freistaates Bayern ist dabei nur die Spitze des Eisbergs: Ministerpräsident Markus Söder hat am 24. April 2018 angekündigt, ab dem 1. Juni 2018 eine Kruzifixpflicht für die bayrischen Behörden einzuführen.

Damit übergeht die CSU ein weiteres Mal die Neutralität zwischen Staat und Kirche. Schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995 zu dem Anbringen von Kreuzen oder Kruzifixen in Unterrichtsräumen wurde umgangen. Bei genanntem Beschluss sah das höchste Gericht einen Konflikt mit Art. 4 Abs. 1 GG und titulierte das Aufhängen von Kreuzen in Schulen als verfassungswidrig. Die Jungen Liberalen bekennen sich zu diesem Urteil und respektieren das Grundgesetz.

Über die Jahrhunderte sind zahlreiche christliche Traditionen in die allgemeinen Grundlagen der Gesellschaft eingegangen. Diese müssen hierbei jedoch strikt von den spezifischen Glaubensinhalten der christlichen Religion einschließlich ihrer rituellen Vergegenwärtigung und symbolischen Darstellung unterschieden werden. Das Kreuz, insbesondere das Kruzifix, gehört unbestritten zu den spezifischen Glaubenssymbolen des Christentums. Für die meisten stellt es sogar das Glaubenssymbol schlechthin dar. Für Nichtchristen oder Atheisten hat das Kruzifix gerade deswegen die Bedeutung jener Glaubensüberzeugung und schränkt sie infolgedessen in ihrer Glaubensfreiheit ein. Staatliche Bekenntnisse zu diesen Glaubensinhalten stehen im Konflikt mit der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit. Deswegen fordern die Jungen Liberalen die Entfernung aller staatlichen religiösen Glaubenssymbole aus öffentlichen/staatlichen Einrichtungen.