Naturschutz fern von Rotkäppchen: Für einen praxisnahen Umgang mit dem Wolf

Naturschutz fern von Rotkäppchen: Für einen praxisnahen Umgang mit dem Wolf

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland. Eine gesunde und stabile Wolfspopulation stellt aus unserer Sicht eine wünschenswerte Bereicherung unserer Fauna dar. Trotzdem stellen wir fest, dass aufgrund der ebenso zu schützenden Kulturlandschaften, der hohen Bevölkerungsdichte und der begrenzten Fläche eine gezielte Regulierung der Population unabdingbar sein wird. Allerdings ist der Wolf in Deutschland und der EU streng geschützt. In Verbindung mit der Tatsache des üppigen Angebotes an Nahrung auch jenseits der Natur und fehlenden natürlichen Feinden steigt die Population stark und unkontrolliert an. Bisherige Schutzmaßnahmen, wie immer modernere Zaunanlagen oder Herdenschutztiere, erzeugen dazu immer höhere Kosten und erweisen sich als nicht ausreichend. Ebenso steigen auch die Kosten für Entschädigungen für vermisste oder getötete Nutztiere.

Vor diesem Hintergrund stehen die Jungen Liberalen NRW für eine rationale Herangehensweise und bekennen sich eindeutig zur naturschützenden Tätigkeit des Jägers. So ist es oberste Priorität, den Wolf in das Landesjagdrecht und Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Ebenso gilt es die FFH(Flora-Fauna-Habitat)-Richtlinie der Europäischen Union, die den Wolf ebenso als streng geschützt vorsieht, anzupassen. Hier sprechen sich die Jungen Liberalen NRW für eine Regulierung der Bestände durch Bejagung aus, um einen effektiven und vollumfänglichen Herdenschutz möglich zu machen und dem Schutz der Natur nachzukommen. Als Vorbild in der Umsetzung soll dabei der Aktionsplan des AFN (Aktionsbündnis Forum Natur) dienen, der sich auch an den Maßnahmen Schwedens und anderer skandinavischer Länder orientiert. Dabei soll jedes Bundesland dazu beitragen, den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation zu bewahren, aber auch eine Bestandsgrenze festlegen. Dem liegt eine sog. wildökologische Raumplanung zu Grunde, die zum einen „Problemareale“ als Wolfsausschlussareale, bspw. an Orten mit Weidetierhaltung, vorsieht, zum zweiten „Managementareale“, in denen der Wolf prinzipiell toleriert wird, zum dritten aber auch „Schutzareale“ enthält, in denen sich der Wolf frei entwickeln kann.

Begründung:

Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist nicht gleichbedeutend mit dem legalen Abschuss von Wölfen. So stehen gefährdete Arten, bspw. der Luchs, auch im BjagdG. Intention dessen ist, dem Jäger im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse, zu denen laut Paragraf 1 die Pflicht zur Hege und laut Paragraf 2 das Ziel eines gesunden und artenreichen Wildbestandes gehören, eine Handhabe vor allem für Sondersituationen wie Wildunfälle zu geben und im Sinne des Naturschutzes zu handeln.