28.03.2026

Verantwortung. Zukunft. Freiheit. – Grundsatzprogramm der Jungen Liberalen Westfalen-West – Kapitel 3

Für eine Arbeitswelt, die Chancen schafft

Arbeit ist die Basis für unseren wirtschaftlichen Wohlstand, sozialer Teilhabe und
 persönlicher Erfüllung. In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist es
 entscheidend, dass unser Arbeitsmarkt flexibel, leistungsorientiert und zukunftsfähig
 gestaltet ist.

 Wir fordern die Abschaffung des bisherigen Statusfeststellungsverfahrens der
 Deutschen Rentenversicherung und eine grundlegende Neuausrichtung der Prüfung von
 Erwerbsverhältnissen. Die starre Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und
 Selbstständigkeit entstammt dem Industriezeitalter und wird der Realität der modernen
 Projektwirtschaft (Gig Economy) nicht mehr gerecht. Jeder Bürger muss das Recht
 haben, seinen Erwerbsstatus frei zu wählen: Wenn Auftraggeber und Auftragnehmer
 einvernehmlich ein Honorarverhältnis vereinbaren, darf der Staat dies nicht
 willkürlich und rückwirkend in ein Arbeitsverhältnis umdeuten, da diese
 Rechtsunsicherheit die Existenzgrundlage tausender IT-Freelancer, Berater und
 Kreativer zerstört. An die Stelle der derzeitigen Praxis muss ein digitales und
 transparentes Verfahren treten, das sich auf die objektiven Kriterien der
 Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts stützt und Rückwirkungen auf maximal drei
 Jahre begrenzt. Dabei gilt es, echte unternehmerische Freiheit zu ermöglichen,
 während missbräuchliche Konstruktionen wie künstliche Selbstständigkeit in
 weisungsgebundenen Bereichen durch klare Abgrenzungskriterien weiterhin konsequent
 ausgeschlossen bleiben.

 Unser Ziel ist eine Arbeitswelt, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer
 leistungsfreundlicher und flexibler ist. Wir lehnen die starre Einführung einer Vier-
 Tage-Woche ab. Da dieses Modell den unterschiedlichen Bedürfnissen von Unternehmen
 und Beschäftigten nicht gerecht wird, setzen wir stattdessen auf flexiblere
 Arbeitszeitmodelle, wie etwa Wochen- oder Monatsarbeitszeiten, die sich an den
 individuellen Anforderungen orientieren. Der rechtliche Rahmen soll so angepasst
 werden, dass Arbeitszeiten freier gestaltet werden können, um die
 Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und gleichzeitig die Vereinbarkeit
 von Beruf und Privatleben zu verbessern. Auch die Beschränkungen für Wochenendarbeit
 sollen gelockert werden, sofern eine konsequente, transparente und digitale
 Arbeitszeiterfassung gewährleistet wird.

 Die Möglichkeit, Sachleistungen als Teil der Leistungsvergütung anzubieten, soll
 ausgeweitet werden, um Unternehmen flexiblere und kreativere Vergütungsmodelle zu
 ermöglichen. Dabei sind die Grenzen und Güterklassen für Sachleistungen neu zu
 definieren und zu vereinfachen, um die Handhabung zu erleichtern. Zudem setzen wir
 uns dafür ein, Mehrarbeit stärker zu honorieren, indem die steuerfreie Auszahlung von
 Überstunden bei Vollzeitbeschäftigung ermöglicht wird.

 Wir fordern volle Ehrlichkeit und Transparenz auf dem Lohnzettel. Die derzeitige
 Unterscheidung in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile bei den Sozialversicherungen
 verschleiert die wahren Kosten der Arbeit und suggeriert eine Lastenteilung, die
 ökonomisch nicht existiert. Der sogenannte „Arbeitgeberanteil“ ist Teil der vom
 Arbeitnehmer erwirtschafteten Leistung, der ihm jedoch vorenthalten wird. Als ersten
 Schritt fordern wir daher die verpflichtende Ausweisung des gesamten
 Arbeitgeberbruttos auf jeder Lohnabrechnung. In einem zweiten Schritt fordern wir die
 gesetzliche Zusammenführung: Das Bruttogehalt ist auf die Höhe des bisherigen
 Arbeitgeberbruttos anzuheben, sodass die Arbeitnehmer die Beiträge zur
 Sozialversicherung von ihrem eigenen Lohn abführen. Nur so werden die wahren Kosten
 staatlicher Zwangssysteme sichtbar und der Bürger erkennt, welchen Anteil seiner
 Arbeitsleistung der Staat tatsächlich beansprucht.

 Wir bekennen uns zur Meisterpflicht in bestimmten Berufsgruppen, da sie als
 Qualitätssiegel für Kunden, Partner und Auszubildende dient. Der Meistertitel
 garantiert hohe Fachkompetenz und Berufserfahrung, was Vertrauen in die erbrachte
 Leistung schafft. Gleichzeitig setzen wir uns für eine regelmäßige Überprüfung und
 Modernisierung der Anforderungen ein, um ihre zeitgemäße Ausgestaltung
 sicherzustellen.

 Wir wollen das Unternehmertum in Deutschland gezielt fördern. Dazu streben wir eine
 Modernisierung des Kündigungsschutzgesetzes an, um die Wettbewerbsfähigkeit der
 Unternehmen zu stärken. Für Start-ups und kleinere Unternehmen sollen
 unbürokratischere Verfahren bei betriebsbedingten Kündigungen oder erleichterte
 Kündigungsmöglichkeiten in den ersten Beschäftigungsjahren ermöglicht werden. Dadurch
 sollen Risiken bei Neueinstellungen reduziert werden, was die Bereitschaft erhöhen
 soll, Arbeitsplätze zu schaffen. Gleichzeitig erkennen wir an, dass die
 Beschäftigungssicherheit ein zentrales Element des sozialen Friedens darstellt. Daher
 mahnen wir beim einseitigen Abbau von Arbeitnehmerrechten zu höchster Vorsicht.

 Die Lohnfindung und Arbeitsgestaltung gehören in die Hände der unmittelbaren
 Marktteilnehmer und dürfen nicht durch staatlichen Zwang verzerrt werden. Aus diesem
 Grund fordern wir das Verbot der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von
 Tarifverträgen. Dass private Absprachen zwischen Verbänden und Gewerkschaften per
 Gesetz auf unbeteiligte Dritte ausgedehnt werden, wirkt wie ein Zwangskartell, das
 den Wettbewerb ausschaltet und gerade für junge Unternehmen unüberwindbare
 Marktzutrittsbarrieren schafft.

 Statt auf zentralistische Vorgaben von außen zu setzen, wollen wir die direkte
 Mitbestimmung der Arbeitnehmer vor Ort stärken. Wir fordern daher, die Gründung von
 Betriebsräten deutlich zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen.
 Beschäftigte müssen in die Lage versetzt werden, ihre Interessenvertretung
 unkompliziert selbst in die Hand zu nehmen, um gemeinsam mit der Unternehmensführung
 flexible und passgenaue Lösungen zu finden, die der spezifischen Situation ihres
 Betriebes gerecht werden.

 Um die Funktionsfähigkeit unseres Staates und der kritischen Infrastruktur zu
 sichern, fordern wir zudem eine deutliche Einschränkung des Streikrechts in Bereichen
 der Daseinsvorsorge (KRITIS) und im öffentlichen Dienst. Für Beamte gilt das
 besondere Treueverhältnis zum Staat uneingeschränkt: Berufsverbände mit
 gewerkschaftsähnlichen Strukturen sowie das Streikrecht lehnen wir für Beamte strikt
 ab. Auch im öffentlichen Dienst muss die Macht der Personalräte, die oft notwendige
 Modernisierungen blockieren, auf ein reines Beratungsrecht ohne Veto-Funktion
 zurückgeführt werden.

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