Für eine Arbeitswelt, die Chancen schafft
Arbeit ist die Basis für unseren wirtschaftlichen Wohlstand, sozialer Teilhabe und
persönlicher Erfüllung. In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist es
entscheidend, dass unser Arbeitsmarkt flexibel, leistungsorientiert und zukunftsfähig
gestaltet ist.
Wir fordern die Abschaffung des bisherigen Statusfeststellungsverfahrens der
Deutschen Rentenversicherung und eine grundlegende Neuausrichtung der Prüfung von
Erwerbsverhältnissen. Die starre Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und
Selbstständigkeit entstammt dem Industriezeitalter und wird der Realität der modernen
Projektwirtschaft (Gig Economy) nicht mehr gerecht. Jeder Bürger muss das Recht
haben, seinen Erwerbsstatus frei zu wählen: Wenn Auftraggeber und Auftragnehmer
einvernehmlich ein Honorarverhältnis vereinbaren, darf der Staat dies nicht
willkürlich und rückwirkend in ein Arbeitsverhältnis umdeuten, da diese
Rechtsunsicherheit die Existenzgrundlage tausender IT-Freelancer, Berater und
Kreativer zerstört. An die Stelle der derzeitigen Praxis muss ein digitales und
transparentes Verfahren treten, das sich auf die objektiven Kriterien der
Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts stützt und Rückwirkungen auf maximal drei
Jahre begrenzt. Dabei gilt es, echte unternehmerische Freiheit zu ermöglichen,
während missbräuchliche Konstruktionen wie künstliche Selbstständigkeit in
weisungsgebundenen Bereichen durch klare Abgrenzungskriterien weiterhin konsequent
ausgeschlossen bleiben.
Unser Ziel ist eine Arbeitswelt, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer
leistungsfreundlicher und flexibler ist. Wir lehnen die starre Einführung einer Vier-
Tage-Woche ab. Da dieses Modell den unterschiedlichen Bedürfnissen von Unternehmen
und Beschäftigten nicht gerecht wird, setzen wir stattdessen auf flexiblere
Arbeitszeitmodelle, wie etwa Wochen- oder Monatsarbeitszeiten, die sich an den
individuellen Anforderungen orientieren. Der rechtliche Rahmen soll so angepasst
werden, dass Arbeitszeiten freier gestaltet werden können, um die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und gleichzeitig die Vereinbarkeit
von Beruf und Privatleben zu verbessern. Auch die Beschränkungen für Wochenendarbeit
sollen gelockert werden, sofern eine konsequente, transparente und digitale
Arbeitszeiterfassung gewährleistet wird.
Die Möglichkeit, Sachleistungen als Teil der Leistungsvergütung anzubieten, soll
ausgeweitet werden, um Unternehmen flexiblere und kreativere Vergütungsmodelle zu
ermöglichen. Dabei sind die Grenzen und Güterklassen für Sachleistungen neu zu
definieren und zu vereinfachen, um die Handhabung zu erleichtern. Zudem setzen wir
uns dafür ein, Mehrarbeit stärker zu honorieren, indem die steuerfreie Auszahlung von
Überstunden bei Vollzeitbeschäftigung ermöglicht wird.
Wir fordern volle Ehrlichkeit und Transparenz auf dem Lohnzettel. Die derzeitige
Unterscheidung in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile bei den Sozialversicherungen
verschleiert die wahren Kosten der Arbeit und suggeriert eine Lastenteilung, die
ökonomisch nicht existiert. Der sogenannte „Arbeitgeberanteil“ ist Teil der vom
Arbeitnehmer erwirtschafteten Leistung, der ihm jedoch vorenthalten wird. Als ersten
Schritt fordern wir daher die verpflichtende Ausweisung des gesamten
Arbeitgeberbruttos auf jeder Lohnabrechnung. In einem zweiten Schritt fordern wir die
gesetzliche Zusammenführung: Das Bruttogehalt ist auf die Höhe des bisherigen
Arbeitgeberbruttos anzuheben, sodass die Arbeitnehmer die Beiträge zur
Sozialversicherung von ihrem eigenen Lohn abführen. Nur so werden die wahren Kosten
staatlicher Zwangssysteme sichtbar und der Bürger erkennt, welchen Anteil seiner
Arbeitsleistung der Staat tatsächlich beansprucht.
Wir bekennen uns zur Meisterpflicht in bestimmten Berufsgruppen, da sie als
Qualitätssiegel für Kunden, Partner und Auszubildende dient. Der Meistertitel
garantiert hohe Fachkompetenz und Berufserfahrung, was Vertrauen in die erbrachte
Leistung schafft. Gleichzeitig setzen wir uns für eine regelmäßige Überprüfung und
Modernisierung der Anforderungen ein, um ihre zeitgemäße Ausgestaltung
sicherzustellen.
Wir wollen das Unternehmertum in Deutschland gezielt fördern. Dazu streben wir eine
Modernisierung des Kündigungsschutzgesetzes an, um die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen zu stärken. Für Start-ups und kleinere Unternehmen sollen
unbürokratischere Verfahren bei betriebsbedingten Kündigungen oder erleichterte
Kündigungsmöglichkeiten in den ersten Beschäftigungsjahren ermöglicht werden. Dadurch
sollen Risiken bei Neueinstellungen reduziert werden, was die Bereitschaft erhöhen
soll, Arbeitsplätze zu schaffen. Gleichzeitig erkennen wir an, dass die
Beschäftigungssicherheit ein zentrales Element des sozialen Friedens darstellt. Daher
mahnen wir beim einseitigen Abbau von Arbeitnehmerrechten zu höchster Vorsicht.
Die Lohnfindung und Arbeitsgestaltung gehören in die Hände der unmittelbaren
Marktteilnehmer und dürfen nicht durch staatlichen Zwang verzerrt werden. Aus diesem
Grund fordern wir das Verbot der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von
Tarifverträgen. Dass private Absprachen zwischen Verbänden und Gewerkschaften per
Gesetz auf unbeteiligte Dritte ausgedehnt werden, wirkt wie ein Zwangskartell, das
den Wettbewerb ausschaltet und gerade für junge Unternehmen unüberwindbare
Marktzutrittsbarrieren schafft.
Statt auf zentralistische Vorgaben von außen zu setzen, wollen wir die direkte
Mitbestimmung der Arbeitnehmer vor Ort stärken. Wir fordern daher, die Gründung von
Betriebsräten deutlich zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen.
Beschäftigte müssen in die Lage versetzt werden, ihre Interessenvertretung
unkompliziert selbst in die Hand zu nehmen, um gemeinsam mit der Unternehmensführung
flexible und passgenaue Lösungen zu finden, die der spezifischen Situation ihres
Betriebes gerecht werden.
Um die Funktionsfähigkeit unseres Staates und der kritischen Infrastruktur zu
sichern, fordern wir zudem eine deutliche Einschränkung des Streikrechts in Bereichen
der Daseinsvorsorge (KRITIS) und im öffentlichen Dienst. Für Beamte gilt das
besondere Treueverhältnis zum Staat uneingeschränkt: Berufsverbände mit
gewerkschaftsähnlichen Strukturen sowie das Streikrecht lehnen wir für Beamte strikt
ab. Auch im öffentlichen Dienst muss die Macht der Personalräte, die oft notwendige
Modernisierungen blockieren, auf ein reines Beratungsrecht ohne Veto-Funktion
zurückgeführt werden.